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GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRUNG

  • Interim Geschäftsführung
  • Gewerberechtlicher Geschäftsführer für Großhandel mit Arzneimitteln und Giften
  • Gewerberechtlicher Geschäftsführer für den Handel mit Medizinprodukten.

Wir bieten Interim Geschäftsführung für kurzfristigen Bedarf oder längerfristige Lösung.

Hinweis: Keine Anfragen zu Gewerbeberechtigungen in Bezug auf Covid-19 Schutzausrüstung oder Schnelltests werden entgegengenommen. Diese Anfragen lehnen wir generell ab, da die dahinterstehenden Unternehmen großteils keine Erfahrung mit den Produkten haben und die Seriosität leider oft anzuzweifen ist.


Wir finden
gemeinsam eine Lösung!

Kontaktieren Sie uns unter: office@service4medical.at


INFORMATION ZUR GEWERBERECHTLICHEN GESCHÄFTSFÜHRUNG

Wir bieten in Österreich die Bereitstellung der Funktion "Gewerberechtlicher Geschäftsführer für Großhandel mit Arzneimitteln und Giften."

Ebenso bieten wir in Österreich die Bereitstellung der Funktion "Gewerberechtlicher Geschäftsführer für den Handel mit Medizinprodukten."


Gewerbe Handel Arzneimittel

Wir können Ihnen eine Übernahme der Funktion, als Interimslösung oder längerfristige Lösung anbieten.

Die genauen Konditionen richten sich nach dem Umfang der Gewerbeausübung (reiner Bürobetrieb, Lagerhaltung, Maschinen, Chemikalien, Gifte, Medizinprodukte, etc). Gerne können wir uns einen Termin vereinbaren, um Details zu besprechen.


GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRUNG IN ÖSTERREICH

Für die Gewerbeberechtigung zum Großhandel mit Arzneimitteln und Giften benötigen Sie in Österreich einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, welcher bestimmte fachliche Voraussetzungen erfüllt. Im Gesetzestext heißt es dazu zusammengefasst:

Berufliche Qualifikation: Mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit im Gewerbe der Herstellung von oder des Großhandels mit Arzneimitteln einschließlich mindestens einem Jahr in einer Stellung mit einschlägiger Dispositionsbefugnis

Fachliche Qualifikation: Erfolgreich abgelegte Prüfung für den Großhandel mit Arzneimitteln und Giften


ANMELDUNG GEWERBERECHTLICHER GESCHÄFTSFÜHRER

Für die Anmeldung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers zum Großhandel mit Arzneimitteln und Giften oder Medizinprodukten benötigen Sie folgende Unterlagen:

Gewerbe Handel Arzneimittel
  • Großhandel mit Arzneimitteln und Giften oder Medizinprodukten
  • Kopie Reisepass gewerberechtlicher Geschäftsführer
  • Bestätigung der Meldung gewerberechtlicher Geschäftsführer
  • Nachweis akademische Grade gewerberechtlicher Geschäftsführer
  • Erklärung für gewerberechtliche Geschäftsführer gemäß §39 GewO 1994
  • aktueller Firmenbuchauszug der alleinigen Gesellschafter
  • von den Personen mit maßgebenden Einfluss am Unternehmen (z.B. handelsrechtliche Geschäftsführer, Mehrheitseigentümer, ...) eine §13 Erklärung, Ausweiskopie, Strafregisterauszug und Insolvenzfreiheitsbestätigung (jeweils mit beglaubigter Übersetzung)
  • Bestätigung des Sozialversicherungsträgers über ein Arbeitnehmerverhältnis mit dem gewerberechtlichen Geschäftsführer (bei reglementierten Gewerben: in einem Ausmaß von mindestens der Hälfte der Normalarbeitszeit)
  • Dienstgeberkontonummer
  • Erklärung für Gewerbeanmelder bzw. Bewilligungsbewerber gemäß § 39 GewO 1994

Mit diesen Unterlagen hat die Behörde üblicherweise alles vollständig (Nachforderungen sind nicht ausgeschlossen) und kann die Anmeldung aus gewerbebehördlicher Sicht abwickeln. Der Entscheid dauert dann meist wenige Tage bis mehrere Wochen (je nach Sachbearbeiter/in und Behörde).